Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der Besteller erklärt sich durch Erteilung eines Auftrages mit diesen in vollem Umfang einverstanden. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag auf andere nicht übertragen werden. Bis zu einer gegenteiligen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung auf diese Bedingungen nicht besonders Bezug genommen wird.
2. Angebote
Angebote sind stets, auch wenn nicht besonders vereinbart, freibleibend.
3. Aufträge
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Erfolgt ohne Bestätigung unverzüglich Lieferung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
4. Preise
Unsere Preise sind freibleibend und gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstiger Versandspesen, Versicherung, Zoll und MWSt. Die zwischen Abschluss und Lieferung etwa eintretende Erhöhung der der Preisberechnung zugrunde liegenden Löhne, Rohmaterialpreise, Frachten, Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstige Lasten berechtigen uns, soweit dies gesetzlich zulässig ist, zu einer angemessenen Preiserhöhung.
Für die Berechnung ist die bei uns festgestellte Stückzahl maßgebend.
5. Lieferung
Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten. Die Lieferzeit gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist.
Teillieferungen dürfen vom Käufer nicht zurückgewiesen werden.
Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen kann nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges übernommen werden. Die Folgen höherer Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördlicher Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen zur Zeit der Herstellung und andere unvorhergesehene Umstände bei uns und unseren Lieferanten berechtigen uns, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben. Die Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder zur Auftragsstreichung. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Menge sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet. Schadenersatzansprüche wegen Nicht- oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Mit Verlassen der Fabrik oder mit der Meldung der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Der Versand geht stets, auch bei Franko - Lieferung oder im Falle des Eigentumsvorbehalts, auf Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach unserem Ermessen.
6. Beanstandungen
Mängelrügen wegen Stückzahl, Gewicht, Güte oder Ausführung der Ware können, soweit sie nicht durch unsere Verkaufsbedingungen aufgehoben sind, nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Feststellung, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Eingang am Empfangsort durch schriftliche Anzeige zu unserer Kenntnis gelangen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
7. Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit dem Lieferdatum.
Im Falle einer Gewährleistung sind wir verpflichtet, ein mangelhaftes Teil unentgeltlich durch ein taugliches Teil zu ersetzen. Die beanstandeten Teile sind uns auf unser Verlangen zurückzugeben; die Rücksendung hat frachtfrei zu erfolgen.
Die Behebung von Mängeln durch den Kunden darf nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Für seitens des Käufers oder Dritter ohne unser Einverständnis vorgenommene Instandsetzungsarbeiten wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile oder Teile, die durch ihre stoffliche Beschaffenheit einem nach Art ihrer Verwendung vorzeitigen Verbrauch unterliegen.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8. Anwendungstechnische Beratung, Änderungsvorbehalt
Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Die anwendungstechnische Beratung des Verkäufers in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Käufer nicht von einer Eignungsprüfung der Produkte für die geplanten Verfahren und Zwecke.
Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten; eine Ankündigung ist nicht erforderlich.
9. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der bestehenden Geschäftsverbindung getilgt hat.
Die Annahme von Wechseln oder Schecks gilt nur zahlungshalber; daher geht das Eigentum erst mit der Einlösung auf den Käufer über. Wird die gelieferte Ware oder Teile davon in einen anderen Gegenstand eingebaut, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht; vielmehr gilt Miteigentum nach den Wertverhältnissen an dem neuen Gegenstand als vereinbart.
Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten oder zu veräußern, aber nicht zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Für den Fall des Weiterverkaufs bzw. der Weiterverarbeitung tritt uns der Käufer schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten gegen den Drittschuldner bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis anteiliger Einziehung der Forderung sicherheitshalber ab. Soweit der Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch. Die für uns eingezogenen Erlöse sind sofort an uns abzuliefern. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Zweitkäufern bekannt zu machen und die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Zweitkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben. Von einer Pfändung oder jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer sofort benachrichtigen. Sollte der Zweitkäufer nicht sofort bar bezahlen, hat der Käufer uns das verlängerte Eigentum vorzubehalten.
10. Zahlung
Zahlungen sind 10 bzw. 30 Tage nach Ausstellungsdatum netto ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten, je nach dem was wir in Auftragsbestätigung und Rechnung ausdrücklich ausweisen. Der Kaufpreis ist jedoch sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt wird. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Barzahlung innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto vergütet, wenn wir dies ausdrücklich auf Auftragsbestätigung und Rechnung ausweisen. Gebühren und Kosten für Abnahmen, Genehmigungen, Wechsel etc. werden hiermit ausdrücklich von der Skontierung ausgeschlossen.
Skontoabzug wird nur anerkannt, soweit sämtliche der mit Skontoabzug zu begleichenden Forderungen vorhergehenden Verbindlichkeiten abgedeckt sind. Eingehende Zahlungen werden, soweit mehrere Forderungen offen stehen, ohne Rücksicht auf die Angaben des Käufers grundsätzlich auf die älteste Forderung angerechnet. Die Zahlung mit Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt ihrer Einlösung angenommen und gelten erst vom Zeitpunkt der Einlösung an als Barzahlung. Diskontspesen und Wechselgebühren sind nach Aufgabe in bar zu vergüten.
Bei Überschreitung des Zieles von 30 Tagen tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein und es müssen Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen für Überziehung vergütet werden.
Der Käufer ist bei etwaigen Gegenansprüchen nicht berechtigt, gegen solche aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhalten.
11. Zeichnungen
Zeichnungen, Unterlagen und Entwürfe dürfen vom Empfänger dritten Personen nicht bekannt gegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadenersatz. Mit Angeboten übersandte Zeichnungen oder Unterlagen sind vom Empfänger sofort zurückzusenden, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.
12. Haftungsbeschränkung
Ansprüche auf Schadenersatz jeder Art und ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht unmittelbar am Liefergegenstand auftreten, sind ausgeschlossen; sollte dennoch eine Haftung in Frage kommen, so ist diese auf den Wert der gelieferten Ware begrenzt.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der BR Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Öhringen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittel- oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Forchtenberg – Sindringen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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